Leitbild und Schulvereinbarung

Vorwort

Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrerkollegium begreifen ihre Schule als gemeinsa­men Lebensraum, der von allen mitgestaltet wird. Jeder soll sich hier wohl fühlen und sich in­ner- und außerhalb des Unterrichts entfalten können. Grundlage des Zusammenlebens sind Achtung voreinander und verantwortlicher Umgang mit den zur Verfügung stehenden Räum­lichkeiten, Ausstattungen und Schulmaterialien sowie die Einhaltung notwendiger Regeln.

Schulleiter und Lehrkräfte tragen aufgrund der allgemeinen Gesetze besondere Verantwor­tung für die Erziehung und das Wohlergehen der ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schü­ler. Aus diesem Grund sind ihre unmittelbar erteilten Anweisungen für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich.

Die Beschlussgremien des NKG – Schulkonferenz und Gesamtlehrerkonferenz – haben des­halb nach Anhörung der SMV die folgende Schulvereinbarung beschlossen. Sie ist für alle Schüle­rinnen und Schüler gleichermaßen bindend.

Leitbild unserer Schule

  1. Unsere Schule versteht sich als Gemeinschaft aus Schülern, Eltern und Lehrern, getragen von gegenseitiger Wertschätzung.
  2. Wir fördern und legen Wert auf soziales Verhalten und gegenseitige Rücksichtnahme aller am Schulleben Beteiligten.
  3. Die hohe fachliche und pädagogische Qualifikation sowie das schulische Engagement der Lehrkräfte, ihre Fortbildungsbereitschaft die Offenheit für neue Methoden sind die Grundlage der Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern. Auf dieser Basis werden Lern- und Leistungsbereitschaft gefördert und gefordert. Dabei sind wir uns dessen bewusst, dass Menschen grundsätzlich ihre Wertschätzung nicht nur aufgrund ihrer Leistung erfahren.
  4. Die Schülerinnen und Schüler nehmen die Schule zunehmend als ihren Lebensraum wahr, in dem sie Toleranz und soziales Engagement, Kritikfähigkeit und Verantwortungsbereit­schaft für sich und die Gesellschaft entwickeln. Dies verwirklicht sich in besonderem Maße in einer aktiven SMV-Arbeit, auf die die Schule großen Wert legt.
  5. Schule wird immer mehr zum Lernort, an dem Wissen nicht nur durch Lehrerinnen und Lehrer vermittelt, sondern selbständig und eigenverantwortlich erworben wird. Dies ist ein wichtiges Erziehungsziel unserer Schule.
  6. Insbesondere durch unsere internationalen Austauschmaßnahmen als „Partnerschule Euro­pas“ erleben wir Weltoffenheit und Demokratie.

Schulvereinbarung

Betreten der Schule, Pausen, Freistunden und Vertretungen

Die Schülerinnen und Schüler dürfen sich ab 7:00 Uhr im Foyer und in den Lerninseln der Schule aufhalten. Die Unterrichtsräume dürfen sie ab 7:40 Uhr betreten.

Handys und Multimediageräte müssen in den Schulgebäuden stumm geschaltet werden. Ansonsten regeln die Lehrkräfte die Nutzung von Handys und Multimediageräten in ihrem Unterricht. Außerhalb der Unterrichtszeiten ist ihre Nutzung erlaubt (Weiteres vgl. GLK-Beschluss vom 1.6.2016).

Die Kleidung aller am Schulleben Beteiligten muss der Schule als einem öffentlichen Ort an­gemessen sein. Insbesondere freizügige Kleidung ist nicht erwünscht. Kleidungsstücke, die eine radikale politische Gesinnung zum Ausdruck bringen, sind verboten.

In den Pausen und in den Freistunden müssen Schülerinnen und Schüler, die noch nicht volljährig sind, auf dem Schulgelände bleiben. Zusätzlich dürfen sie sich auf dem Schulhof und im Bistro der Ludwig-Erhard-Schule aufhalten.

Nur in der Mittagspause besteht die Möglichkeit, diese beiden Schulgelände zu verlassen, um sich mit Essen und Trinken zu versorgen. Voraussetzung dafür ist die schriftliche Ein­verständniserklärung der Eltern.

In den Pausen können die Schülerinnen und Schüler ihren Bewegungsdrang ausleben. Dafür sind die beiden Pausenhöfe vorgesehen. Außerdem stehen das gesamte Erdgeschoss und der Innenhof zur Verfügung, wo Ball- und Bewegungsspiele wegen der Verletzungsgefahr jedoch nicht erlaubt sind. In den Klassen- und Fachräumen ist das Ballspielen verboten.

Zu Beginn der ersten Pause am Vormittag verlassen die Schülerinnen und Schüler der Klassen fünf bis zehn die Klassenräume, die Gänge des ersten Stocks und das Treppenhaus.

Auch das Sportgebäude sowie den musischen Trakt dürfen sie in dieser Zeit nicht betreten.

Die Lehrkräfte stehen in der zweiten Pause für Gespräche mit Schülerinnen und Schülern zur Verfügung.

Da die Klassenzimmer beaufsichtigt werden müssen, bleiben die beiden Klassenordner im Raum. Sie sorgen für Lüftung und halten das Zimmer sauber.

Beim ersten Läuten zum Ende der beiden Vor-mittagspausen gehen die Schülerinnen und Schüler in die Unterrichtsräume. Nach dem zweiten Läuten werden die Gänge verlassen und die Klassenzimmertüren geschlossen.

Für die Fachräume gelten besondere Regelungen, die von den jeweiligen Lehrkräften mit­geteilt werden.

Damit in den Mittagspausen und Freistunden am Nachmittag kein Unterricht gestört wird, ist in dieser Zeit der Aufenthalt in den Gängen nicht erlaubt. Neben dem Klassenzimmer ste­hen dafür das Foyer und die Pausenhöfe zur Verfügung. Zum ruhigen Arbeiten können die Schülerinnen und Schüler die Lerninseln und die Klassenräume nutzen.

Für alle Pausen gilt: Jeder verhält sich so, dass niemand gestört oder gefährdet wird.

Bibliothek und Lerninseln

Diese Räume dienen dem konzentrierten, selbstorientierten Lernen. Damit dort Ruhe herrscht, müssen alle Störungen vermieden werden. Essen und Trinken sind hier deshalb nicht erlaubt.

Kleine Arbeitsgruppen dürfen allerdings die Tische umgruppieren und die Stellwände zur Abgrenzung verwenden (Schallschutz), wenn danach der ursprüngliche Zustand wieder­hergestellt wird.

Die Lerninseln stehen auch für Fortbildungsmaßnahmen zur Verfügung – hierfür gelten Sonderregelungen der Schulleitung.

Vertretungen und kurzfristige Stundenplanänderungen werden auf den digitalen Schwarzen Brettern bekannt gegeben. Die Schülerinnen und Schüler müssen sich dort täglich informieren, damit keine Missverständnisse auftreten. Wenn zehn Minuten nach dem Läuten keine Lehrkraft da ist, meldet dies die Klassensprecherin/der Klassensprecher dem Sekreta­riat.

Die  Bibliothek ist eine Präsenzbibliothek. Das heißt, es dürfen keine Bücher aus dem Raum gebracht werden. Mäntel, Jacken und Taschen sind in dem dafür vor­gesehenen Re­gal im   Eingangsbereich zu deponieren.

Zur Vervielfältigung einzelner Seiten (zum Beispiel für eine GFS) steht ein Kopiergerät der SMV zur Verfügung.

Der sorgsame Umgang mit den Büchern und PCs wird als selbstverständlich angesehen. Dazu gehört auch der Verzicht auf Unterstreichungen und Notizen in den Büchern. Zur Nut­zung der PCs erfahren die Schülerinnen und Schüler Näheres von ihren Klassenlehrerinnen und Klassenleh­rern. Von ihnen erhalten sie auch eine Benutzerordnung, die die Eltern jähr­lich unterschreiben müssen.

Alle Veröffentlichungen über Personen im In­ternet bedürfen per Gesetz deren jeweiliger Zu­stimmung. Schülerinnen und Schüler, die sich nicht daran halten, machen sich strafbar und müssen mit weiteren Sanktionen der Schule rechnen.

Eine Übersicht zu den Öffnungszeiten der Bibliothek befindet sich am Eingang. Sie können sich von Schul­jahr zu Schuljahr ändern.

Rauchen

Das Rauchen ist ausschließlich Schülerinnen und Schülern ab 18 Jahren erlaubt.

Sie dürfen nur in den Pausen innerhalb der markierten Raucherfläche und mit einem Raucherausweis rauchen. Diese Regelung muss jedes Schuljahr von der Schul­konferenz beschlossen werden.

Bei einem Verstoß treten die vorgesehenen „Interventionsmaßnahmen bei Regelverstößen gegen die Raucherverordnungen“ in Kraft. Außerdem kann die Erlaubnis jederzeit widerru­fen werden, wenn von den Raucherinnen und Rauchern nicht für Sauberkeit im Bereich der Raucherecke gesorgt wird.

 Umweltschutz und Sauberkeit

Um die Vergeudung von Heizenergie zu vermeiden, dürfen überheizte Zimmer nicht durch Dauerlüften reguliert werden. Stattdessen sind sie der Schulleitung zu melden, damit techni­sche Abhilfe erfolgen kann. In den Pausen sind die Räume von den Klassenordnern zu lüf­ten.

Künstliche Beleuchtung erfolgt nur dann, wenn das Tageslicht nicht ausreicht. Die Grund­einstellung der Jalousien wird in den Pausen vorgenommen. Bei wechselnden Lichtver­hält­nissen genügt es, die Lamellen zu verstellen. Beim Verlassen des Klassenzimmers wird das Licht gelöscht, Fenster und Türen sind zu schließen.

Alle am Schulleben Beteiligten werden dazu aufgefordert Müll zu vermeiden bzw. ihn zu trennen. In den schwarzen Eimer kommt Altpapier, in den gelben alles, was den grünen Punkt trägt. In den grauen/roten/blauen etc. Eimer gelangt alles andere (zum Beispiel benutzt Papiertaschentücher oder alte Kaugummi).

Nach der letzten Stunde sind sämtliche Stühle hochzustellen und alle Plätze besen­rein zu säubern. Außerdem müssen alle Fenster geschlossen sein. Die Lehrkräfte der letzten Stunde warten, bis das Klassenzimmer in Ordnung gebracht worden ist.

Jeder ist für die Sauberkeit an seinem Platz selbst verantwortlich.

Die Klassenordner sorgen für die allgemeine Ordnung im Klassenzimmer, halten die Tafel sauber und sind für den Schwamm verantwortlich. Ein feuchter Schwamm hilft dabei, die Staubbelastung zu verringern und darf nur an den dafür vorgesehenen Plätzen gelagert werden. Alle Schülerinnen und Schüler haben die Verpflichtung, die Klassenordner bei ihrer Arbeit zu unterstützen.

Die Schulhöfe werden vom eingeteilten Kehrdienst gereinigt. Dabei sind alle Schülerinnen und Schüler einmal an der Reihe.

Beschädigungen jeder Art sind sofort der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer oder aber gleich dem Sekretariat zu melden.

Regeln für ein gutes Miteinander

Konflikte sind friedlich zu lösen und nicht durch körperliche Gewalt. Genauso wenig darf es zu Diskriminierung und Ausgrenzung Einzelner durch Schülerinnen und Schüler kommen.

Die Schlichtergruppe bietet sich als Anlaufstelle für Streitende an und sucht gemeinsam mit ihnen nach tragfähigen Lösungen.

Um Unfälle zu vermeiden, ist es verboten:

  • Schneebälle zu werfen
  • auf Bäume zu klettern
  • die Dächer zu betreten
  • Treppengeländer als Balanciergelegenheit oder Rutschbahn zu benutzen
  • Außerdem darf der freie Durchgang auf den Treppen nicht behindert werden.

Im Notfall kann das Sekretariat die Schul­sanitäter ausrufen, die für die erste Hilfe zustän­dig sind.

Die Fahrräder und motorisierten Zweiräder sind auf den dafür vorgesehenen Plätzen ab­zustellen.

Besondere Vorschriften gelten für:

  • Feueralarm
  • Unterrichtsversäumnisse und Entschuldigungspflicht

Über diese Vorschriften informieren die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer bzw. der Anhang.

Schlusswort

Das vorliegende Leitbild und die Schulvereinbarung entstanden in den Jahren 2006/07 im Rahmen der Schulentwicklung in einem gemeinsamen Prozess zwischen Schülern, Eltern und Lehrern und wurde durch alle beteiligten Gremien bestätigt.

Eine Überarbeitung der Schulvereinbarung im Schuljahr 2010/11 und im September 2016 ergab in einigen Punkten eine Änderung bzw. Ergänzung, die wiederum durch die Gremien legitimiert wurden.

Die Originalausgabe ist von der Schulleitung, dem Elternvertreter und der Schülervertreterin unterzeichnet.

Mosbach, den 12.September 2016